18.10.2005, 22:43
Eine nicht funktionierende oder nicht vorhandene LWR wird nur als geringer Mangel vermerkt und ist kein Grund, die Plakette zu verweigern.
Quelle: mein TÜV-Mensch in Wiesbaden
Quelle: mein TÜV-Mensch in Wiesbaden
Grüße - Manfred