18.10.2005, 21:57
Die LWR ist erst ab 1.1.90 gesetzlich vorgeschrieben. Für Fahrzeuge bis EZ 31.12.1989 sollte also das Entfernen der LWR keinen TÜV-Mangel darstellen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)