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Felgeneintrag in Fahrzeugpapiere
#11
Alles ein absolut normaler Vorgang.

Die alten Gutachten sind nicht mehr gültig. Das aber schon seit wenigen Jahren.

21er Abnahmen darf nur der TÜV (im Osten die Dekra) machen.

Der erste TÜV-Mensch hat die neuen EU-Richtlinien zugrunde gelegt- weder Lauffläche noch Karkasse darf über den Koti hinwegstehen.

Deutsche Richtlinie: Nur Lauffläche muß abgedeckt sein. Dann klappt es auch mit zeitgenössischen Borbet A in 9x16 (jaja. die wurden auch schon vor 20 Jahren gefahren- selbst wenn das hier keiner mehr wahr haben will Totlach )
Wohlan, laßt uns herabfahren und dort ihre Sprache verwirren, daß sie einer des anderen Sprache nicht mehr verstehen!

Buch Mose, 11/7
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Felgeneintrag in Fahrzeugpapiere - von Baur - 02.06.2009, 12:26
RE: Felgeneintrag in Fahrzeugpapiere - von Tobi - 02.06.2009, 15:59
RE: Felgeneintrag in Fahrzeugpapiere - von jenad - 04.06.2009, 00:31
RE: Felgeneintrag in Fahrzeugpapiere - von Lutz - 04.06.2009, 02:00



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