10.02.2009, 13:59
Zitat:naja "freie" Hand im Rahme dessen was sie sich zutrauen. Zuvor war die Grenze auch bei 20 Jahren und es gab Fahrzeuge die noch deutlich davor auf die 07 genommen wurden. Es ist viel Ermessensspielraum vorhanden!
Gruß Daniel
Ähm, nein. Die 20-Jahres-Grenze war immer nur eine Empfehlung. Hier (Köln / Bonn / Erftkreis) galt bereits vor dem 1.3.07 die 30-Jahres-Regelung, anderenrots wurden offensichtliche Sammlerfahrzeuge auch schon mal im Alter von 10 Jahren auf die 07er eingetragen. Seit dem 1.3.07 sind die 30 Jahre fix und nicht Gegenstand des Ermessensspielraums, weil man ein Gutachten für ein H-Kennzeichen vorlegen muss, um ein Auto auf die 07 eingetragen zu bekommen.
Was die Bestandsschutzregel angeht: Unbedingt vorher beim Straßenverkehrsamt anfragen - ich kenne einen Fall, wo jemandem die rote 07 für ein unter-30-jähriges Auto "aberkannt" wurde, weil er innerhalb desselben Bundeslandes umgezogen ist. Ich kenne aber auch Fälle, bei denen ein Verkauf quer durch die Republik unter "Bestandsschutz" fiel.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)