26.01.2009, 22:20
Zitat:Naja, zwischen einem Reservierungswunsch und einer Kaufzusage per WORT ist rechtlich ein galaktischer Unterschied. Viele sind sich dessen offensichtlich nicht bewusst, das auch eine mündliche Kaufzusage absolut rechtsverbindlich ist und zur Abnahme verpflichtet. Es herrscht die meinung for, man habe ja generell 14 Tage Rücktrittsrecht.
Ich hab aber nie von einem mündlichen Kaufvertrag gesprochen.
Ungeachtet dessen hast Du natürlich recht, was die Wirksamkeit von mündlich geschlossenen Kaufverträgen und das Rücktrittsrecht anbelangt.
Gruß,
el_horst