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Versicherungskosten für Kurzzeitkennzeichen
#8
Hallo.

als ich mir letztes Jahr mein Cabrio gekauft habe, hatte ich ja damit gerechnet den compact kurzfristig verkaufen zu können und das Cabrio auf den gleichen Vertrag angemeldet wie den compact. Ich hatte also 2 Autos auf demselben Vertrag versichert. Dies war mit der Versicherung abgesprochen und für bis zu 14 Tagen kein Problem. Danach mußte ich natürlich einen zweiten Vertrag abschließen.

Wäre zwar ein bißchen gemauschelt (vor allem wenn keines der Autos nachher verkauft wird) aber wenn es mit der Versicherung abgestimmt ist, sollte da ja nichts gegen sprechen - vorausgesetzt es handelt sich um einen einmaligen Vorgang. Ggf. wäre das ja auch ein Weg für Euch?

Gruß,

el_horst
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RE: Versicherungskosten für Kurzzeitkennzeichen - von el_horst - 06.08.2008, 11:34



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