23.07.2008, 12:56
Hallo Ralf,
Du hast alles auf den Punkt gebracht, keine Frage.
Aber, ich formuliere es mal ganz vorsichtig. Du hast neulich den Ratschlag gegeben, eine LWR auszubauen, da erst ab dem 1.1.90 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ist eine (selbstverständlich funktionierende LWR) nicht ein sicherheitsrelevantes Bauteil, welches unter Punkt 3 "Technische Veränderungen (...) sind zu unterlassen" fällt?
So gesehen würde die Befolgung Deines Tipps dazu führen, daß das entsprechende Auto nicht mehr den Regularien "Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" entspricht. Oder?
Gruß
Mark
Du hast alles auf den Punkt gebracht, keine Frage.
Aber, ich formuliere es mal ganz vorsichtig. Du hast neulich den Ratschlag gegeben, eine LWR auszubauen, da erst ab dem 1.1.90 vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ist eine (selbstverständlich funktionierende LWR) nicht ein sicherheitsrelevantes Bauteil, welches unter Punkt 3 "Technische Veränderungen (...) sind zu unterlassen" fällt?
So gesehen würde die Befolgung Deines Tipps dazu führen, daß das entsprechende Auto nicht mehr den Regularien "Kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts" entspricht. Oder?
Gruß
Mark