20.04.2008, 20:13
Grundsätzlich gilt, dass Fahrwerksveränderungen, die mindestens seit 20 Jahren eingetragen sind H-fähig sind. Ansonsten gint es Spielraum bzw. Ermessensentscheidungen, was unter den Begriff zeitgenössisches Tuning fällt.
Unter welcher Begründung wurde denn abgelehnt?
Gruß Stephan
Unter welcher Begründung wurde denn abgelehnt?
Gruß Stephan