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FEINSTAUB-FAHRVERBOT - Ausnahmebescheinigung für Stuttgart
#1
Hier ein Link zu einem Formular für eine Ausnahmegenehmigung für nicht nachrüstbare Fahrzeuge am Beispiel der Stadt Stuttgart.

http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top_11021.htm

-- Feinstaubpalketten -- Fragen und Antworten -- PDF-Datei ausdrucken


2. Möglichkeit:

Zitat:Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht möglich, da zum Beispiel Kosten der Nachrüstung höher sind als der Zeitwert des Fahrzeugs (Bescheinigung einer AU-Werkstätte, eines Prüfingenieurs oder einer technischen Überwachungsorganisation zum Zeitwert und den Nachrüstkosten ist erforderlich) und es ist kein anderes, geeignetes Kfz auf den Antragsteller zugelassen.

Die im öffentlichen Interesse gewährten Ausnahmen werden im Wege der Allgemeinverfügung für folgenden Fahrzeugverkehr zugelassen (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2008):

Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern,
Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,
Fahrten von Spezialfahrzeugen mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstungskosten und geringen Fahrleistungen in Umweltzonen,
Oldtimer nach § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.V.m. § 23 StVZO ohne Oldtimerkennzeichen,
Personenkraftwagen mit geregeltem Katalysator und den Schlüsselnummern 03, 04, 09 und 11,
Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen nach § 16 FZV oder mit Ausfuhrkennzeichen nach § 19 FZV.
Der Weg ist das Ziel
Initiative Kukturgut Mobilität IKM http://www.kulturgut-mobilitaet.de/
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FEINSTAUB-FAHRVERBOT - Ausnahmebescheinigung für Stuttgart - von Rolf - 14.02.2008, 16:47



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