15.01.2008, 19:22
Zitat:Hallo,
so, ich habe mittlerweile mit einem befreundeten Anwalt gesprochen.
Er wird die Käuferin schriftlich über ihre kaufvertraglichen Nebenpflichten (hier sachgemäße und richtige Bewertung) belehren und die einvernehmliche Rücknahme der Bewertung einfordern.
Mal sehen, was jetzt passiert...
Hallo Peter,
über so eine unqualifizierte Bewertung würde ich mich auch riesig aufregen. Ich drücke Dir die Daumen, dass du das Problem noch positiv gelöst bekommst.
Viele Grüße
Thomas
"Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann" (BMW Werbung, 1974)