30.10.2007, 00:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2007, 13:07 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Torben,
ich schätze mal, das man dir bei Vorlage zweier unterschiedlich breiter Kennzeichen
bei der Zulassungsstelle die AU und TÜV Plaketten verweigern wird. Es besteht ja
schliesslich keine bauartbedingte Notwendigkeit für ein schmaleres Kennzeichen
hinten im Vergleich zu vorne.
Gruß Uwe
ich schätze mal, das man dir bei Vorlage zweier unterschiedlich breiter Kennzeichen
bei der Zulassungsstelle die AU und TÜV Plaketten verweigern wird. Es besteht ja
schliesslich keine bauartbedingte Notwendigkeit für ein schmaleres Kennzeichen
hinten im Vergleich zu vorne.
Gruß Uwe