04.08.2007, 15:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2007, 15:28 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Dirk,
seit dem 01.03. diesen Jahres dürfen Feinstaubplaketten ausgegeben werden von :
- Prüforg. / Prüfing. - TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS ......
- Zulassungsbehörden
- Stellen die zur Durchführung einer AU ermächtigt sind
Sobald die aktuellen Gesetzesänderungen dort vorliegen, sollte die Ausgabe der grünen
Feinstaubplakette für Fahrzeuge mit 77er Schlüsselnr. eigentlich kein Problem darstellen.
Gruß Uwe
seit dem 01.03. diesen Jahres dürfen Feinstaubplaketten ausgegeben werden von :
- Prüforg. / Prüfing. - TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS ......
- Zulassungsbehörden
- Stellen die zur Durchführung einer AU ermächtigt sind
Sobald die aktuellen Gesetzesänderungen dort vorliegen, sollte die Ausgabe der grünen
Feinstaubplakette für Fahrzeuge mit 77er Schlüsselnr. eigentlich kein Problem darstellen.
Gruß Uwe