Kommt ganz auf den Prüfer an - aber von einem darf man sich nicht täuschen lassen: Nur, weil es genug Rostlauben und Bastelbuden mit H-Kennzeichen gibt, heißt das noch lange nicht, dass man selber jetzt das H-Kennzeichen im quasi Durchmarsch bekommt, denn viele H-Autos haben die Zulassung ja auch schon wieder länger und nicht erst seit kurzem.
Es ist eben jedes mal eine Einzelfallprüfung - und das ist eigentlich auch ganz gut so.
PS: Das diskutierte Auto sehe ich schon im H-Bereich, aber wenn man jetzt erst beim TÜV die ganz große Aktion von Eintragung des Motors angefangen über xyz bis H-Abnahme machen muss, dann ist das schon ein echtes Brett und deshalb habe ich bei dem aufgerufenen Preis auch diesen Smiley
Aus meiner Sicht sollte im Zuge von der obligaten TÜV Prüfung selbstverständlich auch der H würdige Zustand überprüft werden und ggf. entzogen werden- das darf doch kein Dauerlutscher sein, nur wril man irgendwann den H Status bekommen hat.
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(Aristoteles)
(28.05.2017, 11:50)Manfred Laufer schrieb: Aus meiner Sicht sollte im Zuge von der obligaten TÜV Prüfung selbstverständlich auch der H würdige Zustand überprüft werden und ggf. entzogen werden- das darf doch kein Dauerlutscher sein, nur wril man irgendwann den H Status bekommen hat.
Dafür wäre ich aber auch, was hier in KA an Fahrzeugen mit H-Kennzeichen in einem absolut unwürdigen Zustand rumfährt ist nicht wenig.
28.05.2017, 14:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2017, 14:52 von Bamberger1961.)
Ich war erst vor ein paar Tagen beim TüV und der Prüfingenieur erzählte mir, dass er schon H-Kennzeichen entzogen hat. Das ist mit Sicherheit keine schöne Aufgabe, zu der er verpflichtet ist.
Gerald, das würde mir nix ausmachen, ich muss in der Firma auch Dinge tun, die bei anderen Kollegen nicht immer sehr beliebt sind. Entweder man kann das oder nicht und wenn man es nicht kann, muss man den Job wechseln.
Früher habe ich Prozessaudit nach VDA 6.3 durchgeführt, angenehm ist das auch nicht immer, aber es m muss Personen geben die es tun!
Zum Thema: Wenn ein Kraftwagen oder ein Kraftrad die H - Anforderungen nicht mehr erfüllt, dann ist nicht der TÜV schuld sondern der Eigner des Fahrzeugs. Vielfach hat man wohl ein H und missachtet auch Kriterien wie, dass diese Vehikel nicht zum Alltagsgebrauch mehr bestimmt sind.
Fazit: Wenn erforderlich, H - Entzug und fertig!
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Genau - Mitleid darf man bei der Endscheidung nicht haben. Die Regeln kennt jeder und kann sich danach richten. Es wäre dumm zu glauben, dass ein Verstoß ohne Folgen bleibt.
Mit meiner Aussage dachte ich in erster Linie an den Läufer von Marathon - der als Überbringer der Nachricht dafür erschlagen wurde!
29.05.2017, 11:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.05.2017, 11:19 von Holgi 02 E30.)
Äh - nein, der brach der Legende nach nach Überbringung der Nachricht tot zusammen, weil er sich völlig überanstrengt hatte... Das habe ich bei TÜV-Prüfern bisher eigentlich nicht erlebt.
Selbst der Inschenör, der bei einem meiner Commodores mal den Schraubenzieher hinterm Vorderrad in den Schweller gesteckt hat und pfeifend bis zum Hinterrad marschierte, ohne das Werkzeug wieder rauszuziehen, hatte danach nicht mal Schweißperlen auf der Stirn. Ich dann allerdings schon - und ne Plakette gab´s natürlich auch erst mal nicht...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)