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Zitat:Eigentümer ist der dem das Eigentumsrecht zusteht.
Der Brief ist nicht weiter als ein Indikator dafür.
Also rein deklaratoische, nicht aber konstitutive Wirkung (im Gegensatz zum Grundbuch)....
(Wollt auch mal klugsch.....)
Feinstaub aus Leidenschaft
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Zitat:Ich habe mein Auto finanziert und gerade die letzte Rate überwiesen (und das Geld ist auch schon bei der Bank eingetroffen/gebucht),
In diesem Moment ist die Bank nur noch der Besitzer des Briefes. Der rechtliche Eigentümer hat gewechselt
Zitat:die Bank hat aber noch den Brief.
Durch die Buchung ist das Eigentumrecht von der Bank an den Einzahler gegangen. Es ist absehbar, daß innenhalb kürzester Zeit der Brief in den Besitz des Eigentümers übergeht.
Zitat:Zumal wenn mir der Brief zugeschickt wird, dann ist ja auch nicht der Postbote Eigentümer.
Dieser ist nur der Bote, der Überbringer. Er überbringt den Brief im Auftrag der Bank
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
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Wenn diese Person unter 18 Jahre alt ist, vertreten die gesetztlichen (nicht die biologischen) Eltern die jeweiligen Interessen.
Wenn diese Person entmündigt wurde, vertritt ein Vormund die Interessen der Person.
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Wie aus dem Lehrbuch!
Der mit ohne E30
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Zitat:Wenn diese Person unter 18 Jahre alt ist, vertreten die gesetztlichen (nicht die biologischen) Eltern die jeweiligen Interessen.
Wenn diese Person entmündigt wurde, vertritt ein Vormund die Interessen der Person.
Ganz so einfach ist es wiederum auch nicht.
Grundsätzlich stimmt das so schon ABER: Um sicherzustellen, dass die Eltern das sind immer die biologischen (bis auf im Falle einer Adoption, wo rechtlich gesehen die Fiktion einer Elternschaft hersgestellt wird), sonst sind es die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetztlichen Vertreter, hat bei Dingen die nicht Geschäfte des täglichen Lebens sind, das Jugendamt / Vormundschaftsgericht die Aufsicht, dass nicht zum Nachteil des Kindes gehandelt wird.
Beispiel Verkauf eines geerbten Grundstücks.
Zitat: So eine einfache Sache wird so kompliziert gemacht
Deutschland, deine Bürokraten...
Klar, irgendwie müssen die ganzen Juristen ja finanziert werden.
Wo kämen wir denn hin wenn alle alles verstehen würden.
[/quote]
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Man oh man,
jetzt bin ich genauso schlau wie vorher.
Was hab ich den nu wieder los getreten.
Grüße Biggy
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Eigentum verpflichtet!
Wenn du etwas kaufts, mußt du dir das Eigentum auch verschaffen! Rein rechtlich kannst du etwas kaufen (und auch schon bezahlt haben) und der Verkäufer verkauft die Ware die du bereits gekauft hast ein zweites mal.
Käufer 2 verschafft sich das Eigentum (er nimmt die Ware mit) dann ist er Eigentümer (Käufer 2) und du bist weder Eigentümer noch Besitzer der Ware.
Der Verkäufer schuldet dir natürlich den Kaufbetrag.
Das klingt einfach kann aber kompliziert werden wenn es sich um Kunstgegenstände oder Unikate handelt.
Noch schlimmer ist es bei Auftragsarbeiten; wer ist eigentümer an einem Foto oder Bild was jemand von Dir gemacht hat? Du möchtest es nicht kaufen aber auch nicht das der Maler / Fotograf es verkauft.
...geistiges Eigentum...
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Zitat:Zitat:Wenn diese Person unter 18 Jahre alt ist, vertreten die gesetztlichen (nicht die biologischen) Eltern die jeweiligen Interessen.
Wenn diese Person entmündigt wurde, vertritt ein Vormund die Interessen der Person.
Ganz so einfach ist es wiederum auch nicht.
Grundsätzlich stimmt das so schon ABER: Um sicherzustellen, dass die Eltern das sind immer die biologischen (bis auf im Falle einer Adoption, wo rechtlich gesehen die Fiktion einer Elternschaft hersgestellt wird), sonst sind es die Erziehungsberechtigten bzw. die gesetztlichen Vertreter, hat bei Dingen die nicht Geschäfte des täglichen Lebens sind, das Jugendamt / Vormundschaftsgericht die Aufsicht, dass nicht zum Nachteil des Kindes gehandelt wird.
Beispiel Verkauf eines geerbten Grundstücks.
Zitat: So eine einfache Sache wird so kompliziert gemacht
Deutschland, deine Bürokraten...
Klar, irgendwie müssen die ganzen Juristen ja finanziert werden.
Wo kämen wir denn hin wenn alle alles verstehen würden.
[/QUOTE]
ABER ein Nachteil des Kindes, z.B. bei Belastung eines Grundstückes durch den Vormund kann auch nachträglich "geheilt" werden, wenn das Kind geschäftsfähig geworden ist und den Mangel heilen will. Nach einer Meinung genügt hier sogar der konkludente Wille das Rechtsgeschäft nachräglich zu heilen.
Dies könnte sich z.B. wie folgt zutragen:
Kind hat Grundstück. Eltern belasten das Grundstück. (Grundstückswert 200.000€, Belastung bei Bank 50.000€, als Grundschuld, für die Absicherung eines Kredits)
Das Kind wird volljährig, will die Kohle haben und verkauft das Grundstück MIT der Schuld an einen dritten. Oder gar ohne die Schuld, indem das Kind zwar 200.000€ bekommt, davon aber 50.000€ an die Bank zahlen muss.
Allerdings könnte die Belastung in dem festgelegtem Zeitraum ja sowiso schon von den Eltern abbezahlt worden sein, somit hätte das Kind generell keinen Nachteil mehr...
Und wenn man sich mit sowas beschäftigen muss, spätestens dann weiß man warum Semesterferien keine Ferien sind.
Gruß
Christian, mit ohne kleinen Scheine...
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Guten Abend,
das ist doch ganz einfach:
Der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt über eine Sache etc. Der Eigentümer hat die rechtliche bzw. indirekte Gewalt über eine Sache.
Vielleicht sollten wir jetzt noch den Erfüllungsgehilfen ins Spiel bringen!
euer
touringfan
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Und die Stellvertretung... einmal gibt jemand eine eigene, einmal eine fremde Willenserklärung ab, oder?
Oh man, wenn ich noch weniger davon verstehen würde, als ich sowiso schon verstehe, wäre ich jetzt auch angenervt... war aber 7 Tage im Urlaub und musste jetzt einfach spammen... sorry.
Gruß
Christian
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Zitat:war aber 7 Tage im Urlaub
Guten Abend schwarz und ohne dach,
mit dem BMW E30??
euer
touringfan
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Hallo,
ne, leider nicht. Aber mit einem Boot, auf der Nordsee, hatte auch nen 6 Zylinder, aber von der falschen Marke...
Gruß
Christian
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Hi Christian,
Zitat:Und wenn man sich mit sowas beschäftigen muss, spätestens dann weiß man warum Semesterferien keine Ferien sind.
ich wünschte ich hätte noch mal Semesterferien, aber jetzt muß ich richtig arbeiten und dagegen ist das ganze Studium ein irrer Spaß und hinterher das Refendariat erst
Thomas
PS: Dafür darf ich in einem ganz anderen Bereich arbeiten
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Zitat:PS: Dafür darf ich in einem ganz anderen Bereich arbeiten
Wie, es gibt einen Bereich der noch anstrengender ist??? :
Gruß
Christian, der heute 5 Stunden im Regen gearbeitet hat, aber irgendwie immer noch nicht das Verlangen hatte wieder in die Bibliothek zu gehen.
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Hallo Christian,
nach 9 Jahren Büro wirdt Du dich auch wieder nach dem gemütlichen Studium zurücksehnen. OK villeicht nicht nach den Examenprüfungen, aber so eine nette Hausarbeit zu nem großen Schein würde ich gerne mal wieder schreiben, wenn ich dafür wieder den Lebensstandart von damals (incl. Freizeit) hätte.
Thomas
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Hihi...
jetzt wird mir der Film und das Bier viel besser schmecken. Mich stöt am Studium nur eine einzige Sache und das ist das Geldproblem. Aber das ist wohl auch gut so, sonst würde man ja ewig studieren. Also mein Lebensstandart ist relativ hoch, für Studenten, das geht aber auch nur, wenn ich nebenbei arbeite. Meine Eltern geben mir genau so viel Geld, wie man sonst Bafög bekommt, damit kann man weder Tanken, noch ein Auto sonst unterhalten.
Ach, naja... aber irgendwie ists auch ne schöne Zeit.
Gruß
Christian
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